Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

1.    Billigung der Abrechnung der Notunterkünfte 2020

Der Rat der Samtgemeinde Hesel billigt die Abrechnung der Notunterkünfte für das Produkt 31501 „Soziale Einrichtungen für Wohnungslose“ vom 15.02.2021 mit dem Gebührendefizit von -4.614,70 Euro.

 

Sitzungsverlauf:

Einstimmig (6 Ja-Stimmen) ergeht folgende Beschlussempfehlung:

 

Beschluss:

2.    Billigung der Gebührenkalkulation für die Notunterkünfte 2021

Der Rat der Samtgemeinde Hesel billigt die Gebührenkalkulation der Notunterkünfte für die Kostenstelle 21301, den Kostenträger 31501 „Soziale Einrichtungen für Wohnungslose“ vom 16.02.2021 zur Ermittlung der Benutzungsgebühr für die Notunterkünfte mit dem kalkulierten Gebührensatz von 11,02 EUR/qm und die Empfehlung zur Anpassung des Gebührensatzes.

 

Sitzungsverlauf:

Einstimmig (6 Ja-Stimmen) ergeht folgende Beschlussempfehlung:

 

Beschluss:

3.    Satzung zur 4. Änderung der Notunterkunftsgebührensatzung

Der Rat der Samtgemeinde Hesel beschließt die Satzung zur 4. Änderung der Notunterkunftsgebührensatzung

 

 

Satzung zur 4. Änderung der Satzung der Samtgemeinde Hesel

über die Gebühren für die Benutzung der Notunterkünfte

(Notunterkunftsgebührensatzung)

 

 

Der Samtgemeinderat der Samtgemeinde Hesel hat aufgrund der §§ 10, 58 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz in der Fassung vom 17.12.2010 (Nds. GVBl. S. 576), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 15.07.2020 (Nds. GVBl. S. 244) und der §§ 1, 2 und 5 Niedersächsisches Kommunalabgaben-gesetze in der Fassung vom 20.04.2017 (Nds. GVBl. S 121), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 24.10.2019 (Nds. GVBl. S. 309) in seiner Sitzung am 16.03.2021 folgende Satzung beschlossen:

 

Artikel 1

§ 5 erhält folgende Fassung:

§ 5

Gebührensatz

Die Benutzungsgebühr beträgt

ab dem 01. August 2017                 7,39 Euro

ab dem 01. April 2018                       11,98 Euro

ab dem 01. April 2019                       11,58 Euro

ab dem 01. April 2020                       11,69 Euro

ab dem 01. April 2021                       11,02 Euro

monatlich je qm Nutzfläche.

Artikel 2

Diese Satzung tritt am 01.04.2020 in Kraft.

 

Hesel, 17.03.2021

 

Samtgemeinde Hesel

Der Samtgemeindebürgermeister

Uwe Themann