Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11

Beschluss:

1. Dem Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes NE04 zur Überschreitung der festgesetzten maximalen Traufhöhe beim 3. Giebel (als untergeordneter Gebäudeteil)für das Bauvorhaben auf dem Grundstück Willms Straat 16 wird zugestimmt.

 

 

Sitzungsverlauf:

Ohne weitere Aussprache ergeht einstimmig (11 Ja-Stimmen) folgender Beschluss:

 

 

Beschluss:

2. Dem Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes NE04 bezüglich der Verwendung von 13,7 % Putzanteil zur Herstellung der Außenfassade des 3. Giebels beim Bauvorhaben auf dem Grundstück Willms Straat 16 wird zugestimmt.