Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

Im Ergebnisplan des Teilhaushaltes 2 wird überplanmäßig für die Straßenunterhaltung 8.900 € als Haushaltsermächtigung für die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen gem. § 117 Abs.1 NKomVG in 2020 bereitgestellt. Die Deckung erfolgt durch Einsparungen bei den Zuwendungen und allgemeine Umlagen im Teilhaushalt Z vorbehaltlich der Genehmigung durch die Kommunalaufsicht über die 3. Nachtragshaushaltssatzung 2020.

Im Finanzplan des Teilhaushaltes 2 wird überplanmäßig für die Straßenunterhaltung 8.900 € als Haushaltsermächtigung für die Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit gem. § 117 Abs. 1 NKomVG in 2020 bereitgestellt. Die Deckung erfolgt durch Einsparungen bei den Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit im Teilhaushalt Z, vorbehaltlich der Genehmigung durch die Kommunalaufsicht über die 3. Nachtragshaushaltssatzung 2020 der Samtgemeinde Hesel.