Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Satzung zur 3. Änderung der Notunterkunftsgebührensatzung

Der Rat der Samtgemeinde Hesel beschließt die Satzung zur 3. Änderung der Notunterkunftsgebührensatzung

 

 

Satzung zur 3. Änderung der Satzung der Samtgemeinde Hesel über die Gebühren für die Benutzung der Notunterkünfte

 (Notunterkunftsgebührensatzung)

 

Der Rat der Samtgemeinde Hesel hat aufgrund der §§ 10, 58 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz in der Fassung vom 17.12.2010 (Nds. GVBl. S. 576), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 24.10.2019 (Nds. GVBl. S. 309) und der §§ 1, 2 und 5 Niedersächsisches Kommunalabgabengesetze in der Fassung vom 20.04.2017 (Nds. GVBl. S 121), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 24.10.2019 (Nds. GVBl. S. 309) in seiner Sitzung am 17.03.2020 folgende Satzung beschlossen:

Artikel I

§ 5 erhält folgende Fassung:

§ 5
Gebührensatz

Die Benutzungsgebühr beträgt

ab dem 01. August 2017                                  7,39 Euro

ab dem 01. April 2018                        11,98 Euro

ab dem 01. April 2019                                    11,58 Euro

ab dem 01. April 2020                        11,69 Euro

monatlich je qm Nutzfläche.

Artikel II

Diese Satzung tritt am 01.04.2020 in Kraft.

 

Hesel, 18.03.2020

 

Samtgemeinde Hesel

Der Samtgemeindebürgermeister

Uwe Themann