Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Billigung der Gebührenkalkulation für die Notunterkünfte 2020

Der Rat der Samtgemeinde Hesel billigt die Gebührenkalkulation der Notunterkünfte für die Kostenstelle 21301, den Kostenträger 31501 „Soziale Einrichtungen für Wohnungslose“ vom 12.02.2020 zur Ermittlung der Benutzungsgebühr für die Notunterkünfte mit dem kalkulierten Gebührensatz von 11,69 EUR/qm und die Empfehlung zur Anpassung des Gebührensatzes.