Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

1.    Der Beschluss vom 05.10.2017 wird aufgehoben.

2.    Dem von der Niedersächsischen Landgesellschaft vorgelegten Satzungsentwurf zur Aufstellung des Bebauungsplanes HE 6 „Wohngebiet am Sportplatz“ vom 15.02.2019 und der Begründung vom 11.02.2019 wird zugestimmt.

3.    Die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB ist auf der Grundlage des von der Niedersächsischen Landgesellschaft vorgelegten Satzungsentwurfs des Bebauungsplanes HE 6 „Wohngebiet am Sportplatz“ vom 15.02.2019 durchzuführen.