Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Satzung zur 2. Änderung der Notunterkunftsgebührensatzung

Der Rat der Samtgemeinde Hesel beschließt die Satzung zur 2. Änderung der Notunterkunftsgebührensatzung:

 

Satzung zur 2. Änderung der Satzung der Samtgemeinde Hesel über die Gebühr für die Benutzung der Notunterkünfte

(Notunterkunftsgebührensatzung)

 

Der Rat der Samtgemeinde Hesel hat aufgrund der §§ 10, 58 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz in der Fassung vom 17.12.2010 (Nds. GVBl. S. 576), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 20.03.2017 (Nds. GVBl. S. 48) und der §§ 1, 2 und 5 Niedersächsisches Kommunalabgabengesetze in der Fassung vom 20.04.2017 (Nds. GVBl. S 121) in seiner Sitzung am 12.03.2019 folgende Satzung beschlossen:

Artikel I

§ 5 erhält folgende Fassung:

§ 5
Gebührensatz

Die Benutzungsgebühr beträgt

ab dem 01. April 2019                               11,58 Euro

monatlich je qm Nutzfläche.

Artikel II

Diese Satzung tritt am 01.04.2019 in Kraft.

 

Hesel, 12.03.2019

 

Samtgemeinde Hesel

Der Samtgemeindebürgermeister

Uwe Themann