Sitzung: 26.02.2019 XI/GR SWD/11
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 1
Beschluss:
Im Finanzplan des Teilhaushaltes 3 wird überplanmäßig für den Ankauf von Bauland 91.400 Euro als Haushaltsermächtigung für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden gem. § 117 Abs. 1 NKomVG bereitgestellt. Die Deckung erfolgt durch Einsparungen bei den Auszahlungen aus Investitionstätigkeit für den Erwerb von Finanzvermögensanlagen im investiven Projekt 12-6120-019 im Teilhaushalt Z.