Sitzung: 12.03.2019 XI/SGR/13
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Enthaltungen: 1
Beschluss:
Im Ergebnisplan des Teilhaushaltes 2 werden außerplanmäßig zur Übertragung der Aufwendungen in das nächste Haushaltsjahr die unter lfd. Nr. 1-4 genannten Beträge als Haushaltsermächtigung für die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen gem. § 117 Abs. 1 NKomVG in 2018 bereitgestellt.
Die Deckung erfolgt in gleicher Höhe durch bereits eingeplante Deckungsreserven in den jeweiligen Projekten.
Im Finanzplan des Teilhaushaltes 2 werden außerplanmäßig die unter lfd. Nr. 1-4 genannten Beträge als Haushaltsermächtigung für die Auszahlungen für Sach- und Dienstleistungen der laufenden Verwaltungstätigkeit in 2018 bereitgestellt. Die Deckung erfolgt in gleicher Höhe durch bereits eingeplante Auszahlungen aus Investitionstätigkeit in den jeweiligen Projekten.