Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Im Finanzplan des Teilhaushaltes Z wird überplanmäßig 113.000 € zum Ausgleich des Fehlbetrages im Budget „Allgemeine Zuweisungen und Umlagen“ als Haushaltsermächtigung für die Transferauszahlungen der laufenden Verwaltungstätigkeit gem. § 117 Abs. 1 NKomVG für das Haushaltsjahr 2016 bereitgestellt. Die Deckung in Höhe von 97.000 € erfolgt durch Einsparungen bei den Auszahlungen für aktives Personal. Der Restbetrag in Höhe von 16.000 € kann durch Mehreinzahlungen bei den öffentlich-rechtlichen Entgelten im Teilhaushalt 2 erfolgen.