Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

  1. Billigung der Abrechnung der Notunterkünfte 2018

Der Rat der Samtgemeinde Hesel billigt die Abrechnung der Notunterkünfte für das Produkt 21-3154 „Soziale Einrichtungen für Wohnungslose“ vom 15.02.2019 mit dem Gebührenüberhang von 2,02 EUR je qm.

 

  1. Billigung der Gebührenkalkulation für die Notunterkünfte 2019

Der Rat der Samtgemeinde Hesel billigt die Gebührenkalkulation der Notunterkünfte für das Produkt 21-3154 „Soziale Einrichtungen für Wohnungslose“ vom 15.02.2019 zur Ermittlung der Benutzungsgebühr für die Notunterkünfte mit dem kalkulierten Gebührensatz von 11,58 EUR/qm und die Empfehlung zur Anpassung des Gebührensatzes.

 

  1. Satzung zur 2. Änderung der Notunterkunftsgebührensatzung

Der Rat der Samtgemeinde Hesel beschließt die Satzung zur 2. Änderung der Notunterkunftsgebührensatzung

 

 

 

Satzung zur 2. Änderung der Satzung der Samtgemeinde Hesel über die Gebühr für die Benutzung der Notunterkünfte

(Notunterkunftsgebührensatzung)

 

Der Rat der Samtgemeinde Hesel hat aufgrund der §§ 10, 58 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz in der Fassung vom 17.12.2010 (Nds. GVBl. S. 576), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 20.03.2017 (Nds. GVBl. S. 48) und der §§ 1, 2 und 5 Niedersächsisches Kommunalabgabengesetze in der Fassung vom 20.04.2017 (Nds. GVBl. S 121) in seiner Sitzung am 12.03.2019 folgende Satzung beschlossen:

Artikel I

§ 5 erhält folgende Fassung:

§ 5
Gebührensatz

Die Benutzungsgebühr beträgt

ab dem 01. August 2017                             7,39 Euro

ab dem 01. April 2018                               11,98 Euro

ab dem 01. April 2019                               11,58 Euro

monatlich je qm Nutzfläche.

Artikel II

Diese Satzung tritt am 01.04.2019 in Kraft.

 

Hesel, 12.03.2019

 

Samtgemeinde Hesel

Der Samtgemeindebürgermeister

Uwe Themann