Sitzung: 12.03.2019 XI/SGR/13
Beschluss: einstimmig beschlossen
Beschluss:
- Billigung der Abrechnung der
Notunterkünfte 2018
Der Rat der Samtgemeinde Hesel billigt die
Abrechnung der Notunterkünfte für das Produkt 21-3154 „Soziale Einrichtungen
für Wohnungslose“ vom 15.02.2019 mit dem Gebührenüberhang von 2,02 EUR je qm.
- Billigung der Gebührenkalkulation für die
Notunterkünfte 2019
Der Rat der Samtgemeinde Hesel billigt die
Gebührenkalkulation der Notunterkünfte für das Produkt 21-3154 „Soziale
Einrichtungen für Wohnungslose“ vom 15.02.2019 zur Ermittlung der Benutzungsgebühr
für die Notunterkünfte mit dem kalkulierten Gebührensatz von 11,58 EUR/qm und
die Empfehlung zur Anpassung des Gebührensatzes.
- Satzung zur 2. Änderung der
Notunterkunftsgebührensatzung
Der Rat der Samtgemeinde Hesel beschließt die
Satzung zur 2. Änderung der Notunterkunftsgebührensatzung
Satzung zur
2. Änderung der Satzung der Samtgemeinde Hesel über die Gebühr für die
Benutzung der Notunterkünfte
(Notunterkunftsgebührensatzung)
Der Rat der
Samtgemeinde Hesel hat aufgrund der §§ 10, 58 Niedersächsisches
Kommunalverfassungsgesetz in der Fassung vom 17.12.2010 (Nds. GVBl. S. 576),
zuletzt geändert durch das Gesetz vom 20.03.2017 (Nds. GVBl. S. 48) und der §§
1, 2 und 5 Niedersächsisches Kommunalabgabengesetze in der Fassung vom
20.04.2017 (Nds. GVBl. S 121) in seiner Sitzung am 12.03.2019 folgende Satzung
beschlossen:
Artikel I
§ 5 erhält folgende
Fassung:
§ 5
Gebührensatz
Die Benutzungsgebühr beträgt
ab dem 01. August 2017 7,39 Euro
ab dem 01. April 2018 11,98 Euro
ab dem 01. April 2019 11,58 Euro
monatlich je qm Nutzfläche.
Artikel II
Diese Satzung tritt
am 01.04.2019 in Kraft.
Hesel, 12.03.2019
Samtgemeinde Hesel
Der Samtgemeindebürgermeister
Uwe Themann