Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

  1. Dem vom Planungsbüro Diekmann, Mosebach und Partner vorgelegten Vorentwurfsunterlagen zur 51. Änderung des Flächennutzungsplanes (Hesel - Gewerbeflächen an der Filsumer Straße (B 72)) vom 21.01.2019 und der Begründung einschließlich Umweltbericht vom 26.11.2018 und 21.01.2019 wird zugestimmt.
  2. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB ist auf der Grundlage der vom Planungsbüro Diekmann, Mosebach und Partner vorgelegten Vorentwurfsunterlagen zur 51. Änderung des Flächennutzungsplanes (Hesel - Gewerbeflächen an der Filsumer Straße (B 72)) vom 21.01.2019 und der Begründung einschließlich Umweltbericht vom 26.11.2018 und 21.01.2019 durchzuführen.