Sitzung: 29.10.2018 XI/GR BRI/13
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschlussvorschlag:
Da sich die örtlichen Gegebenheiten hinsichtlich der ELT-Freileitung geändert haben, wird die Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes, hinsichtlich der Überschreitung der Baugrenze, erteilt.