Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

Haushaltssatzung der Gemeinde Brinkum für das Haushaltsjahr 2019

 

Aufgrund des § 112 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes hat der Rat der Gemeinde Brinkum in der Sitzung am 29.10.2018 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

 

 

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 wird

 

1. im Ergebnishaushalt

    mit dem jeweiligen Gesamtbetrag

 

1.1 der ordentlichen Erträge auf                                                                         672.100,00 Euro

1.2 der ordentlichen Aufwendungen auf                                                             706.700,00 Euro

1.3 der außerordentlichen Erträge                                                                       46.100,00 Euro

1.4 der außerordentlichen Aufwendung auf                                                                  0,00 Euro

 

2. im Finanzhaushalt

    mit dem jeweiligen Gesamtbetrag

 

2.1 der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit                                 559.800,00 Euro

2.2 der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit                                598.100,00 Euro

 

2.3 der Einzahlungen für Investitionstätigkeit                                                     230.600,00 Euro

2.4 der  Auszahlungen für Investitionstätigkeit                                                   216.600,00 Euro

 

2.5 der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit                                                           0,00 Euro

2.6 der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit                                                          0,00 Euro

 

festgesetzt.

 

Nachrichtlich:

Gesamtbetrag

- der Einzahlungen des Finanzhaushaltes                                                         790.400,00 Euro

- der Auszahlungen des Finanzhaushaltes                                                        814.700,00 Euro

 

 

§ 2

 

Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.

 

 

§ 3

 

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

 

 

§ 4

 

Der Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2019 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 60.000,00 Euro festgesetzt.

 

 

§ 5

 

Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern sind durch eine besondere Hebesatzsatzung für das Haushaltsjahr 2019 wie folgt festgesetzt:

 

1. Grundsteuer

 

1.1 für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)                             420 v. H.

1.2 für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                                       420 v. H.

 

2. Gewerbesteuer                                                                                                            420 v. H.

 

§ 6

 

Die Wertgrenze für Investitionen im Sinne des § 12 der Niedersächsischen Kommunalhaushalts- und kassenverordnung (KomHKVO) wird auf 500.000,00 Euro festgesetzt.

 

Brinkum, 30.10.2018

           

 

Gemeinde Brinkum

Der Bürgermeister

Bernhard Janssen