Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 8

Beschluss:

Haushaltssatzung der Gemeinde Firrel für das Haushaltsjahr 2019

 

Aufgrund des § 112 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes hat der Rat der Gemeinde Firrel in der Sitzung am 01.11.2018 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

 

 

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 wird

 

1. im Ergebnishaushalt

    mit dem jeweiligen Gesamtbetrag

 

1.1 der ordentlichen Erträge auf                                                                         766.300,00 Euro

1.2 der ordentlichen Aufwendungen auf                                                             743.000,00 Euro

1.3 der außerordentlichen Erträge                                                                                0,00 Euro

1.4 der außerordentlichen Aufwendung auf                                                                  0,00 Euro

 

2. im Finanzhaushalt

    mit dem jeweiligen Gesamtbetrag

 

2.1 der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit                                 737.300,00 Euro

2.2 der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit                                705.000,00 Euro

 

2.3 der Einzahlungen für Investitionstätigkeit                                                                0,00 Euro

2.4 der  Auszahlungen für Investitionstätigkeit                                                   155.000,00 Euro

 

2.5 der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit                                                150.000,00 Euro

2.6 der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit                                                   8.100,00 Euro

 

festgesetzt.

 

Nachrichtlich:

Gesamtbetrag

- der Einzahlungen des Finanzhaushaltes                                                         887.300,00 Euro

- der Auszahlungen des Finanzhaushaltes                                                        868.100,00 Euro

 

 

§ 2

 

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird auf 150.000,00 Euro festgesetzt.

 

 

§ 3

 

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

 

 

§ 4

 

Der Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2019 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 300.000,00 Euro festgesetzt.

 

 

§ 5

 

Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern sind durch eine besondere Hebesatzsatzung für das Haushaltsjahr 2019 wie folgt festgesetzt:

 

1. Grundsteuer

 

1.1 für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)                             440 v. H.

1.2 für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                                       440 v. H.

 

2. Gewerbesteuer                                                                                                            440 v. H.

 

§ 6

 

Die Wertgrenze für Investitionen im Sinne des § 12 der Niedersächsischen Kommunalhaushalts- und kassenverordnung (KomHKVO) wird auf 500.000,00 Euro festgesetzt.

 

 

Firrel, 02.11.2018

           

 

Gemeinde Firrel

Der Bürgermeister

Johann Aleschus