Sitzung: 01.11.2018 XI/GR FIR/08
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 8
Beschluss:
Haushaltssatzung
der Gemeinde Firrel für das Haushaltsjahr 2019
Aufgrund des § 112 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes hat der Rat der Gemeinde Firrel in der Sitzung am 01.11.2018 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 wird
1. im Ergebnishaushalt
mit dem jeweiligen Gesamtbetrag
1.1 der ordentlichen Erträge auf 766.300,00 Euro
1.2 der
ordentlichen Aufwendungen auf 743.000,00
Euro
1.3 der außerordentlichen Erträge 0,00 Euro
1.4 der außerordentlichen Aufwendung auf 0,00 Euro
2. im Finanzhaushalt
mit dem jeweiligen Gesamtbetrag
2.1 der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 737.300,00 Euro
2.2 der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 705.000,00 Euro
2.3 der Einzahlungen für Investitionstätigkeit 0,00 Euro
2.4 der Auszahlungen für Investitionstätigkeit 155.000,00 Euro
2.5 der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit 150.000,00 Euro
2.6 der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit 8.100,00 Euro
festgesetzt.
Nachrichtlich:
Gesamtbetrag
- der Einzahlungen des Finanzhaushaltes 887.300,00 Euro
- der Auszahlungen des Finanzhaushaltes 868.100,00 Euro
§ 2
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird auf 150.000,00 Euro festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§ 4
Der Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2019 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 300.000,00 Euro festgesetzt.
§ 5
Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern sind durch eine besondere Hebesatzsatzung für das Haushaltsjahr 2019 wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
1.1 für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 440 v. H.
1.2 für die Grundstücke (Grundsteuer B) 440 v. H.
2. Gewerbesteuer 440 v. H.
§ 6
Die Wertgrenze für Investitionen im Sinne des § 12 der Niedersächsischen Kommunalhaushalts- und kassenverordnung (KomHKVO) wird auf 500.000,00 Euro festgesetzt.
Firrel, 02.11.2018
Gemeinde Firrel
Der Bürgermeister
Johann Aleschus