Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Haushaltssatzung der Gemeinde Hesel für das Haushaltsjahr 2019

 

Aufgrund des § 112 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes hat der Rat der Gemeinde Hesel in der Sitzung am 08.11.2018 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

 

 

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 wird

 

1. im Ergebnishaushalt

    mit dem jeweiligen Gesamtbetrag

 

1.1 der ordentlichen Erträge auf                                                                      5.852.900,00 Euro

1.2 der ordentlichen Aufwendungen auf                                                          6.071.600,00 Euro

1.3 der außerordentlichen Erträge                                                                                0,00 Euro

1.4 der außerordentlichen Aufwendung auf                                                                  0,00 Euro

 

2. im Finanzhaushalt

    mit dem jeweiligen Gesamtbetrag

 

2.1 der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit                              5.484.200,00 Euro

2.2 der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit                             5.851.100,00 Euro

 

2.3 der Einzahlungen für Investitionstätigkeit                                                                0,00 Euro

2.4 der  Auszahlungen für Investitionstätigkeit                                                   330.700,00 Euro

 

2.5 der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit                                                           0,00 Euro

2.6 der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit                                                   2.200,00 Euro

 

festgesetzt.

 

Nachrichtlich:

Gesamtbetrag

- der Einzahlungen des Finanzhaushaltes                                                      5.484.200,00 Euro

- der Auszahlungen des Finanzhaushaltes                                                     6.184.000,00 Euro

 

 

§ 2

 

Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.

 

 

§ 3

 

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

 

 

§ 4

 

Der Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2019 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 650.000,00 Euro festgesetzt.

 

 

§ 5

 

Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern sind durch eine besondere Hebesatzsatzung für das Haushaltsjahr 2019 wie folgt festgesetzt:

 

1. Grundsteuer

 

1.1 für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)                             348 v. H.

1.2 für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                                       366 v. H.

 

2. Gewerbesteuer                                                                                                            355 v. H.

 

 

§ 6

 

Die Wertgrenze für Investitionen im Sinne des § 12 der Niedersächsischen Kommunalhaushalts- und kassenverordnung (KomHKVO) wird auf 500.000,00 Euro festgesetzt.

 

 

 

Hesel, 09.11.2018

           

 

Gemeinde Hesel

Der Bürgermeister

Uwe Themann

Gemeindedirektor