Sitzung: 09.10.2018 XI/GR FIR/09
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Beschluss:
Zu den während der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Anregungen und Bedenken werden die in der rechten Spalte (Abwägungsvorschläge) der Zusammenfassung vom 12.09.2018 dargestellten Abwägungsentscheidungen getroffen.
Ohne weitere Aussprache ergeht einstimmig folgende Entscheidung:
Beschluss:
Der nach der Abwägungsentscheidung vorliegende FI 2 „Feuerwehrhaus Firrel“ vom 12.09.2018 wird als Satzung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB beschlossen.