Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Im Finanzplan des Teilhaushaltes 1 werden außerplanplanmäßig insgesamt 285.400 € als Haushaltsermächtigung für Auszahlungen aus Investitionstätigkeit für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden gem. § 117 Abs. 1 NKomVG bereitgestellt.

Die Deckung erfolgt durch Mehreinzahlungen bei den Einzahlungen aus Investitionstätigkeit aus der Veräußerung von Sachvermögen im Teilhaushalt 1.