Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 4, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

  1. Die am 26.04.2018 gefassten Aufstellungsbeschlüsse zur Aufhebung und Neufassung der rechtsgültigen Bebauungspläne 32 „Hesel-Nord-Sett“, 34 „Hesel-Nordost“ und 36 „Hesel-Südost“ sowie der am 20.08.2018 gefasste Aufstellungsbeschluss zur Aufhebung und Neufassung des rechtsgültigen Bebauungsplanes 38 „Hesel-Am Walde“ werden in einem Verfahren, nämlich der Neuaufstellung des Bebauungsplanes HE 11 „Hesel-Kernbereich“, zusammengefasst und fortgeführt.
  2. Den vom Planungsbüro lux Planung vorgelegten Vorentwurfsunterlagen zur Aufstellung des Bebauungsplanes HE 11 „Hesel-Kernbereich“ (Vorentwurf der Satzung vom 07.09.2018, Grundzüge der Planung vom 26.09.2018 sowie Immissionsprognose zum Verkehrslärm vom 03.09.2018) wird zugestimmt.
  3. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB ist auf der Grundlage der vom Planungsbüro lux Planung vorgelegten Vorentwurfsunterlagen zur Aufstellung des Bebauungsplanes HE 11 „Hesel-Kernbereich“ (Vorentwurf der Satzung vom 26.09.2018, Grundzüge der Planung vom 07.09.2018 sowie Immissionsprognose zum Verkehrslärm vom 03.09.2018) durchzuführen.