Sitzung: 11.09.2018 XI/SGR/11
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 10
Beschluss:
Haushaltssatzung der Samtgemeinde Hesel für
das Haushaltsjahr 2019
Aufgrund des § 112 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes hat der Rat der Samtgemeinde Hesel in der Sitzung am 11.09.2018 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 wird
1. im Ergebnishaushalt
mit dem jeweiligen Gesamtbetrag
1.1 der ordentlichen Erträge auf 11.633.600,00 Euro
1.2 der
ordentlichen Aufwendungen auf 11.633.600,00
Euro
1.3 der außerordentlichen Erträge 0,00 Euro
1.4 der außerordentlichen Aufwendung auf 0,00 Euro
2. im Finanzhaushalt
mit dem jeweiligen Gesamtbetrag
2.1 der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 11.105.300,00 Euro
2.2 der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 10.592.500,00 Euro
2.3 der Einzahlungen für Investitionstätigkeit 0,00 Euro
2.4 der Auszahlungen für Investitionstätigkeit 782.900,00 Euro
2.5 der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit 533.400,00 Euro
2.6 der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit 173.900,00 Euro
festgesetzt.
Nachrichtlich:
Gesamtbetrag
- der Einzahlungen des Finanzhaushaltes 11.638.700,00 Euro
- der Auszahlungen des Finanzhaushaltes 11.549.300,00 Euro
§ 2
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird auf 533.400,00 Euro festgesetzt.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 250.000,00 Euro festgesetzt.
§ 4
Der Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2019 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 1.350.000,00 Euro festgesetzt.
§ 5
Der Hebesatz der Samtgemeindeumlage wird nach den Bemessungsgrundlagen der Kreisumlage (Steuerkraftmesszahlen) für das Haushaltsjahr 2019 auf 73,90 v.H. festgesetzt.
§ 6
Die Samtgemeinde gleicht gem. § 6 Abs. 2 des Niedersächsischen Gesetzes über den Finanzausgleich (NFAG) durch Weiterleitung von 1.000.000,00 Euro aus ihren Schlüsselzuweisungen die Finanzkraft ihrer Mitgliedsgemeinden aus, damit diese bei angemessener Ausschöpfung ihrer Finanzquellen ihr Aufgaben erfüllen können. Die Verteilung der weitergeleiteten Schlüsselzuweisungen erfolgt zu Beginn des Haushaltsjahres zur Hälfte im Verhältnis der durch das Landesamt für Statistik zuletzt festgestellten amtlichen Einwohnerzahlen und zur Hälfte im Verhältnis der Länge der Gemeindestraßen, die in der Straßenbaulast der Mitgliedsgemeinden stehen.
Die Wertgrenze für Investitionen im Sinne des § 12 der Niedersächsischen Kommunalhaushalts- und kassenverordnung (KomHKVO) wird auf 500.000,00 Euro festgesetzt.
Hesel, 12.09.2018
Samtgemeinde Hesel
Der Samtgemeindebürgermeister
Uwe Themann