Sitzung: 11.09.2018 XI/SGR/11
Beschluss: einstimmig beschlossen
Beschluss:
Nachtragshaushaltssatzung der Samtgemeinde Hesel
für das Haushaltsjahr 2018
Aufgrund des
§ 115 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes hat der Rat der
Samtgemeinde Hesel in der Sitzung am 11.09.2018 folgende
Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:
§
1
Mit dem
Nachtragshaushaltsplan werden
|
die
bisherigen festgesetzten Gesamtbeträge |
erhöht
um |
vermindert
um |
und
damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplans einschließlich der Nachträge
festgesetzt auf |
Ergebnishaushalt |
|
|
|
|
ordentliche Erträge |
10.273.000
€ |
127.000
€ |
10.000
€ |
10.390.000 € |
ordentliche Aufwendungen |
10.273.000
€ |
98.500€ |
26.000
€ |
10.345.500 € |
außerordentliche Erträge |
0
€ |
0
€ |
0
€ |
0 € |
außerordentliche Aufwendungen |
0
€ |
0
€ |
0
€ |
0 € |
|
die
bisherigen festgesetzten Gesamtbeträge |
erhöht
um |
vermindert
um |
und
damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplans einschließlich der Nachträge
festgesetzt auf |
Finanzhaushalt |
|
|
|
|
Einzahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit |
9.821.000
€ |
554.100
€ |
10.000
€ |
10.365.100 € |
Auszahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit |
9.175.100
€ |
80.500
€ |
26.000
€ |
9.229.600 € |
Einzahlungen für
Investitionstätigkeit |
436.500
€ |
5.000
€ |
0
€ |
441.500 € |
Auszahlungen für
Investitionstätigkeit |
1.465.800
€ |
425.200
€ |
0
€ |
1.891.000 € |
Einzahlungen für
Finanzierungstätigkeit |
524.600
€ |
955.400
€ |
0
€ |
1.480.000 € |
Auszahlungen für
Finanzierungstätigkeit |
141.200
€ |
0
€ |
0
€ |
141.200 € |
Nachrichtlich:
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Gesamtbetrag der Einzahlungen des
Finanzhaushalts |
10.782.100
€ |
1.514.500
€ |
10.000
€ |
12.286.600 € |
Gesamtbetrag der Auszahlungen des
Finanzhaushalts |
10.782.100
€ |
505.700
€ |
26.000
€ |
11.261.800 € |
§
2
Der
Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird gegenüber der
bisherigen Festsetzung in Höhe von 524.600,00 Euro um 955.400,00 Euro erhöht
und damit auf 1.480.000,00 Euro neu festgesetzt.
§
3
Der Gesamtbetrag der
Verpflichtungsermächtigungen wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe
von 15.000,00 Euro um 45.000,00 Euro erhöht und damit auf 60.000,00 Euro neu
festgesetzt.
§
4
Der
bisherige Höchstbetrag, bis zu dem Liquiditätskredite beansprucht werden
dürfen, wird nicht verändert.
§
5
Der Hebesatz
für die Samtgemeindeumlage wird nicht geändert.
Hesel, 12.09.2018
Samtgemeinde Hesel
Der Samtgemeindebürgermeister
Uwe Themann