Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Nachtragshaushaltssatzung der Samtgemeinde Hesel für das Haushaltsjahr 2018

 

Aufgrund des § 115 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes hat der Rat der Samtgemeinde Hesel in der Sitzung am 11.09.2018 folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:

 

 

§ 1

 

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden

 

 

 

 

 

 

 

 

 

die bisherigen festgesetzten Gesamtbeträge

erhöht um

vermindert um

und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplans einschließlich der Nachträge festgesetzt auf

Ergebnishaushalt

 

 

 

 

ordentliche Erträge

10.273.000 €

127.000 €

10.000 €

10.390.000 €

ordentliche Aufwendungen

10.273.000 €

98.500€

26.000 €

10.345.500 €

außerordentliche Erträge

0 €

0 €

0 €

0 €

außerordentliche Aufwendungen

0 €

0 €

0 €

0 €

 


 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

die bisherigen festgesetzten Gesamtbeträge

erhöht um

vermindert um

und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplans einschließlich der Nachträge festgesetzt auf

Finanzhaushalt

 

 

 

 

Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

9.821.000 €

554.100 €

10.000 €

10.365.100 €

Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

9.175.100 €

80.500 €

26.000 €

9.229.600 €

Einzahlungen für Investitionstätigkeit

436.500 €

5.000 €

0 €

441.500 €

Auszahlungen für Investitionstätigkeit

1.465.800 €

425.200 €

0 €

1.891.000 €

Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit

524.600 €

955.400 €

0 €

1.480.000 €

Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit

141.200 €

0 €

0 €

141.200 €

Nachrichtlich:

 

 

 

 

Gesamtbetrag der Einzahlungen des Finanzhaushalts

10.782.100 €

1.514.500 €

10.000 €

12.286.600 €

Gesamtbetrag der Auszahlungen des Finanzhaushalts

10.782.100 €

505.700 €

26.000 €

11.261.800 €

 

 

§ 2

 

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 524.600,00 Euro um 955.400,00 Euro erhöht und damit auf 1.480.000,00 Euro neu festgesetzt.

 

 

§ 3

 

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 15.000,00 Euro um 45.000,00 Euro erhöht und damit auf 60.000,00 Euro neu festgesetzt.

 

§ 4

 

Der bisherige Höchstbetrag, bis zu dem Liquiditätskredite beansprucht werden dürfen, wird nicht verändert.

 

§ 5

 

Der Hebesatz für die Samtgemeindeumlage wird nicht geändert.

 

 

 

Hesel, 12.09.2018                                                                            

 

Samtgemeinde Hesel

Der Samtgemeindebürgermeister

Uwe Themann