Sitzung: 20.08.2018 XI/GR HES/11
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 11
Beschluss:
- Im Finanzplan des Teilhaushaltes 3 wird außerplanmäßig 20.000 € als Haushaltsermächtigung für aktivierbare Zuwendungen gem. § 117 Abs. 1 NKomVG bereitgestellt. Die Deckung erfolgt durch Minderauszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden aus der Investitionstätigkeit im Teilhaushalt 1.
- Die Gemeinde Hesel beteiligt sich im Wege eines Investitionszuschusses an den Kosten für die Herstellung der Löschwasserversorgung für den Neubau der Produktionsstätte für Holzfenster mit integriertem Rohstoff- und Fertigwarenlager mit 50 % der anfallenden Kosten, jedoch maximal 20.000 Euro.
- Sollten die durch den Hydrogeologen ermittelten Kosten höher ausfallen ist eine erneute Entscheidung erforderlich.