Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11

Beschluss:

  1. Im Finanzplan des Teilhaushaltes 3 wird außerplanmäßig 20.000 € als Haushaltsermächtigung für aktivierbare Zuwendungen gem. § 117 Abs. 1 NKomVG bereitgestellt. Die Deckung erfolgt durch Minderauszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden aus der Investitionstätigkeit im Teilhaushalt 1.
  2. Die Gemeinde Hesel beteiligt sich im Wege eines Investitionszuschusses an den Kosten für die Herstellung der Löschwasserversorgung für den Neubau der Produktionsstätte für Holzfenster mit integriertem Rohstoff- und Fertigwarenlager mit 50 % der anfallenden Kosten, jedoch maximal 20.000 Euro.
  3. Sollten die durch den Hydrogeologen ermittelten Kosten höher ausfallen ist eine erneute Entscheidung erforderlich.