Sitzung: 09.08.2018 XI/BAU HES/11
Beschluss: einstimmig beschlossen
Beschluss:
- Zu den während der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Anregungen und Bedenken werden die in der rechten Spalte (Abwägungsvorschläge) der Zusammenfassung vom 31.07.2018 dargestellten Abwägungsentscheidungen getroffen.
- Der nach der Abwägungsentscheidung vorliegende HE 6 „Wohngebiet am Sportplatz“ vom 30.07.2018 wird als Satzung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB beschlossen.