Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

  1. Zu den während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und zur frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Anregungen und Bedenken werden die in der rechten Spalte (Abwägungsvorschläge) der Zusammenfassung vom 14.05.2018 dargestellten Abwägungsentscheidungen getroffen.
  2. Der nach der Abwägungsentscheidung zur frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung vorliegende Satzungsentwurf des Bebauungsplanes HE 6 „Wohngebiet am Sportplatz“ vom 14.05.2018 wird mit seiner Begründung vom 14.05.2018 gebilligt.
  3. Der Satzungsentwurf des Bebauungsplanes HE 6 „Wohngebiet am Sportplatz“ vom 14.05.2018 wird mit seiner Begründung vom 14.05.2018 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt.
  4. Den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird gemäß § 4 Abs. 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme zum Satzungsentwurf des Bebauungsplanes HE 6 „Wohngebiet am Sportplatz“ vom 14.05.2018 mit seiner Begründung vom 14.05.2018 gegeben.