Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

1.      Zu den während der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Anregungen und Bedenken werden die in der rechten Spalte (Abwägungsvorschläge) der Zusammenfassung vom 08.05.2018 dargestellten Abwägungsentscheidungen getroffen.

2.      Der nach der Abwägungsentscheidung vorliegende Bebauungsplan HE 8 „Wohnpark Stikelkamper Straße“ vom 08.05.2018 wird als Satzung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB beschlossen. Der rechtskräftige Bebauungsplan HE 1 „Ortsmitte“ wird damit überplant und teilweise aufgehoben.