Sitzung: 29.02.2012 BAU HES/01
Beschluss: einstimmig beschlossen
Beschluss:
Der Antrag von Frau Bruns auf Festsetzung überbaubarer Flächen im rückwärtigen Bereich des Flurstückes 5 der Flur 21 der Gemarkung Hesel wird bis zum Abschluß der bevorstehenden öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes HE 1 „Ortsmitte“ zurückgestellt und über den Antrag im Abwägungsverfahren zur öffentlichen Auslegung entschieden.